Entwicklung der Friedhofsgebühren in Straelen

14.02.2022

Einige Mitbürgerinnen und Mitbürger reagierten mit Unverständnis auf den Beschluss des Rates der Stadt Straelen, die Gebühr für 2022 für die Nutzung der Straelener Trauerhalle erheblich anzuheben und zogen daraus die Schlussfolgerung, dass dies noch höhere Friedhofsgebühren als bisher verursache.

Annemarie Fleuth, Fraktionsvorsitzende CDU Straelen, erklärt: „Der seit Jahren einsetzende Wandel in der Bestattungskultur führt dazu, dass die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der drei städtischen Friedhöfe kontinuierlich ansteigen. Die Anzahl der Beerdigungen steigt aber nur sehr leicht an. Da bei Friedhofsgebühren das Kostendeckungsprinzip gilt, steigen die Gebühren bei jedem einzelnen Beerdigungsfall und belasten die Hinterbliebenen erheblich. Unser Ziel ist es daher, die Kostenstruktur des gesamten Friedhofsbereichs kritisch zu hinterfragen. Hierzu gehört u. a. auch, die städtischen Friedhofsflächen auf das in Zukunft noch notwendige Maß zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wären jeweils Teilflächen zu identifizieren, die dann nicht mehr für Beerdigungszwecke genutzt würden.“

In der Vergangenheit wurde oft der Anstieg der Gebühren für die Benutzung der Leichenhallen und der Verabschiedungsgebäude in Straelen und Herongen kritisch hinterfragt. Eine Entwicklung, die zu Recht in Frage gestellt werden muss. Deshalb wurden jetzt die Gebühren für jedes einzelne Gebäude aufgeschlüsselt und anschließend eine Pauschalgebühr für die Nutzung der Leichenhallen, unabhängig von der Dauer, festgelegt. Da die Nutzungsdauer in vielen Fällen von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, welche für die Hinterbliebenen nicht unmittelbar beeinflussbar sind, schützt die neue Regelung vor außerordentlichen Belastungen.

Die neue Pauschalgebühr für die Nutzung der Leichenhalle plus der Nutzungsgebühr für die Einsegnungshalle Herongen bzw. des Trauerhauses Straelen reduzieren die Kosten je Trauerfall auf maximal 617 EUR/Straelen (vorher 760 EUR) bzw. 426 EUR/Herongen (vorher 760 EUR).

„Die Ankündigung der Stadtverwaltung, angesichts eines Wandels in der Bestattungskultur grundsätzliche Überlegungen zur weiteren Entwicklung der Friedhofsgebühren anzustellen, unterstützen wir“, so Annemarie Fleuth.

Die aktuelle Friedhofsgebührenordnung: gebuehrensatzung-zur-friedhofs-und-bestattungssatzung-der-stadt-straelen.pdf