
Straelen, 12.08.2020
Pressemitteilung CDU Fraktion Straelen
In der Sitzung des Rates der Stadt Straelen am 25.06.2020 wurde der zusätzliche Bedarf einer Kindertagesstätte im Wohnbereich Alte Veiling/Vogelsiedlung thematisiert und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes eingeleitet. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die erforderlichen Abstimmungen wurden einstimmig von allen im Rat der Stadt Straelen vertretenen Fraktionen getroffen.
Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Umwelt am 25.08.2020 hat die CDU Fraktion im Rat der Stadt Straelen beantragt, den Tagesordnungspunkt „Bebauungsplan Nr. 72, Kindergarten Alter Venloer Weg“ erneut aufzunehmen und öffentlich zu beraten. Besondere Berücksichtigung sollen dabei die Bedenken und Einwände der Anwohner finden, die durch die Errichtung der neuen Kindertagesstätte einem stets doppelten PKW-Verkehr ausgesetzt werden, da die geplante Anbindung der Einrichtung ausschließlich über den Alten Venloer Weg erfolgen soll ,der eine Stichstraße ist. Die Sorge der direkt betroffenen Anwohner, zukünftig erhöhtem, aber vermeidbarem Verkehr ausgesetzt zu sein, ist nachvollziehbar.
Daher müssen jetzt im weiteren Bauplanungsverfahren folgende Punkte transparent aufgearbeitet werden:
•Ist eine Anbindung der neuen Kindertagesstätte, Alter Venloer Weg, auch über die Venloer Straße möglich? Welche Erschließungskosten würde das zusätzlich verursachen?
•Gibt es alternativ zur Bebauung am Alten Venloer Weg weitere Grundstücke, die im Einzugsgebiet des Wohngebietes Alte Veiling/Vogelsiedlung liegen und für die Errichtung einer Kindertagesstätte in Frage kämen? Wurde dies im Vorfeld geprüft? Warum wurden diese Flächen als nicht geeignet verworfen?
•In der Verwaltungsvorlage XV/2020-69Vwird auf die Wohnungsmarktstudie des Kreises Kleve, März 2019, verwiesen, die einen Mehrbedarf von 1.750 Wohnungen bis 2030für Straelen prognostiziert. In welchem Kontext steht dazu der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter?
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