Pressemitteilung: Glasfaserausbauförderprogramm

18.02.2020

Pressemitteilung der CDU Fraktion Straelen

Straelen, 13.02.2020

Nach einem komplexen Antragsverfahren unter Federführung des Kreises Kleve wurden im April 2019 Fördermittel seitens des Bundes und desLandes Nordrhein-Westfalen für das Förderprogramm zur Verbesserung derBreitbandversorgung für den Kreis Kleve Süd (Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk) bewilligt. Die Deutsche Glasfaser hat den Zuschlag für den Betrieb und den Ausbau des Gebietes erhalten und hat Mitte Januar mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen. Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus am 19.11.2019 wurde über den Sachstand des geförderten Glasfaserausbaus in Deutschland berichtet. Zielder Förderung ist, den flächendeckenden Ausbau mit Gigabitnetzen bis 2025 zu erreichen, damit die Potenziale der Digitalisierung in Deutschland in allen Lebensumfeldern vollumfänglich genutzt werden können.  Auch durch die Umstellung des Telefonnetzes auf„Voice Over IP“ hat die Performance bzw. die Bandbreite nochmals abgenommen, so dass sich die Internetanbindung alleinedadurch nochmal im letzten Jahr verlangsamt hat. Die rechtliche Voraussetzung für die Förderungsmaßnahme liefert „Die Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.  (Förderfähig sind alle Gebiete, die eine aktuelle Versorgung von weniger als 30 Mbit/s im Download erreichen, die keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit mind. 30 Mbit/s planen und das Gebiet nicht zum Hauptverteiler-Nahbereich gehört –sogenannte „weiße Flecken“.)  Als problematisch hat sich jetzt herausgestellt, dass einzelne Objekte im Bereich der Fördertrasse nicht als Förderadressen hinterlegt wurden. Die betroffenen Anwohner sind aber genauso wie alle anderen auf eine schnelle und störungsfreie Breitbandversorgung angewiesen. Wer beispielsweise im Home-Office tätig ist und täglich große Datenmengen herunter-und hochladen muss, kann sich eine langsame Internetverbindung, Verbindungslücken oder Übertragungsstörungen nicht leisten. Der flächendeckende Ausbau in diesen Bereichen –sogenannte „graue Flecken“ -muss dahernoch stärker als bisher in den Fokus gerückt und so schnell wie möglich im Sinne der Anwohner gelöst werden.

Wir, die CDU Fraktion Straelen, haben deshalb die Stadtverwaltung Straelen aufgefordert, zu prüfen, wie erreicht werden kann, dass der flächendeckende Ausbau mit Gigabitnetzen auch in den unterversorgten Straelener Außenbereichen (sogenannte „Graue Flecken“), die nicht am
Förderprogramm zur Verbesserung der Breitbandversorgung partizipieren dürfen, schnellstmöglich realisiert werden kannund über die Ergebnisse der Prüfung im nächsten Ausschuss für Wirtschaft und Tourismusam 23.04.2020zu berichten.

Konkret bitten wir um Lösungen für folgende Sachverhalte:

• Die Klausel, dass nur Bereiche, die nicht zum Hauptverteiler-Nahbereich gehören -dazu zählen auch Kabelverzweiger, die in einem Umkreis von 550 Metern um den Hauptverteiler liegen -gefördert werden dürfen, verhindert die Versorgung betroffener Haushalte in direkter Nachbarschaft zum durch die Klausel festgelegten Förderbereich.  Wir bitten die Stadtverwaltung deshalb, zu klären wie diese Klausel aus der Förderrichtlinie herausgenommen werden kann.

• Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, zu eruieren, wieviel Haushalte in unterversorgten und nicht förderfähigen Bereichen, in sogenannten „grauen Flecken“, angesiedelt sind. Die Auflistung soll für mehr Transparenz sorgen und die Dimension der betroffenen Haushalte verdeutlichen, die einzig wegen der Hauptverteiler-Nahbereichs-Klausel vom Ziel, flächendeckenden Ausbau mit Gigabitnetzen bis 2025, ausgeschlossen bleiben. 

•Der Hauptverteiler ist die zentrale Stelle im Glasfasernetz und über die Kabelverzweiger ist er mit dem Endkunden verbunden. Die Entfernung vom Hauptverteiler und die Kupferleitungsqualität dazwischen entscheiden, welche Bandbreiten beim Endkunden ankommen. Die Stadtverwaltung wird gebeten, noch einmal die Entfernung zwischen Hauptverteilern und einzelnen Haushalten in „grauen Flecken-Bereichen“ überprüfen zu lassen.

• Können bei den Tiefbauarbeiten zum geförderten Glasfaserausbau zusätzliche Leerrohre verlegt werden, auf die die nicht geförderten Haushalte bei einem späteren Ausbau des Glasfasernetzes ohne erneuten baulichen Aufwand zurückgreifen können?

• Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass die betroffenen Haushalte, die im Bereich der Fördertrasse liegen, aber nicht als Förderadresse hinterlegt wurden, den Glasfaserausbau als Bürgerinitiative selber beauftragen können.

• Gibt es die Möglichkeit eventuelle Leerrohre oder Kapazitäten des Stromnetzbetreibers (SWK) zu nutzen?