Unsere Meinung zur Baumschutzsatzung

05.12.2019

Die Freien Wähler Straelen führen in einem Antrag auf, dass sich das Mikroklima in den letzten Jahren in Straelen durch das Fällen von altem und schützenswertem Baumbestand deutlich verschlechtert habe. Die Behauptung ist nicht nachvollziehbar, nicht belegbar und entspricht nicht den Tatsachen. Natürlich wurden einzelne Bäume aus diversen Gründen (primär Bauen) gefällt, aber auch viele neu gepflanzt. Das wäre mit BSS aber auch geschehen. Alle aktuellen Straelener Baugebiete der letzten und kommenden Jahre waren entweder Gewerbeflächen (Alte Veiling, Gemüsefläche) oder Ackerbauflächen ohne nennenswerten Baumbestand (Soatspad, Streutgens Kamp, Hornweg 1 und 2, später Berghsweg).
Prinzipiell gilt: jeder Baum war einmal klein und wächst heran. Ist nach vielen Jahren eine gewisse Größe erreicht, krankt er und stirbt ab. Aber manchmal möchte und muss der Besitzer ihn bereits vorher beseitigen können: geänderte Gartenplanung, Platz für andere Bepflanzung, Verkehrssicherung, Baumaßnahmen, Beeinträchtigung durch Schattenwurf und übermäßigen Laub- oder Früchtefall, Dichtwuchs u.a.
Welcher Baumbesitzer beseitigt denn seinen Baum - Größe und Umfang spielen dabei keine Rolle - ohne wirklich wichtige Gründe?
Nur 4 von 15 Städten und Gemeinden im Kreis Kleve haben eine BSS. Hier gibt es wohl gute Gründe, warum dies so ist. Recherchen im Internet zeigen, dass es bundesweit immer mehr Kommunen gibt, die ihre Baumschutzsatzung mangels Effektivität und zuviel Aufwand abschaffen wollen. Der Trend vor 10 bis 20 Jahren, BSS zu verabschieden, ist vorbei!
Alle bisher in Straelen auf Privatflächen wachsenden Bäume (Ausnahme Baumpflanzaktion für private Grundstücke der Stadt z.B. am Gieselberg vor ca. 15 Jahren) wurden als Jungpflanze privat gekauft und gepflegt. Die Kommune hat nicht einen Cent im Laufe des Baumlebens für Pflanzung und Pflege dazu beigetragen, will (soll) aber im Rahmen einer Baumschutzsatzung den Besitzer bevormunden und evtl. durch ökologische Ausgleichsabgaben auch noch zur Kasse bitten. Hätten nicht Privatleute auf ihren Grundstücken Bäume gepflanzt, Straelen wäre fast baumlos.
In Deutschland gibt es genug und eher zu viele Reglementierungen des Bürgers! Das muss der Bürger nicht noch durch weitere wie die BSS auf seinem eigenen Grundstück geknebelt werden. Bereits bei der Bebauung eines Grundstückes sind für den Baukörper und das Grundstück genug Festsetzungen getroffen, welche die persönliche Freiheit und Kreativität einschränken.
Statt einer Baumschutzsatzung wollen wir neue Anreize schaffen für mehr Grün in privaten Vor- und Hintergärten und haben deshalb in der Ausschusssitzung Stadtentwicklung, Planen, Bauen, Umwelt am 03.12.2019 die Stadtverwaltung gebeten, zu prüfen, in welcher Weise der Bürger animiert werden kann, seinen privaten Grund mehr und nachhaltiger zu begrünen und in welcher Höhe entsprechende Baumpflanzaktionen mit einem finanziellen Zuschuss gefördert werden können.